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Die Ehren -"Rente" [250 €]

Und: Die Ausgleichsleistung [184 €]

betrifft: Ehemalige politische Gefangene der DDR

Die Ehren -"Rente" ist natürlich keine Rente; es waren die Massenmedien, die diesen Begriff geprägt haben. Diese Zahlung ist eine "Besondere Zuwendung". Besondere Zuwendung [250 € mtl] und Ausgleichsleistung [184 € mtl] schließen sich nicht gegenseitig aus!!

Ihr könnt also -wie ich- monatlich 434 € zusätzlich bekommen.

Diese Zahlungen sind nicht etwa ein Geschenk der BRD, sondern Ergebnis des Einigungsvertrages zwischen der DDR und der BRD vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 885)

Hallo Ihr Lieben,

in vielen Publikationen wird immer noch der Begriff "Entschädigung" gegen den Begriff "Oferrente" oder "Ehrenrente" ausgespielt. Ich möchte nun (nochmal) versuchen, das zu klären. Es heißt zum Beispiel in einem Forum:

"Opferrente erst ab 6 Monaten! Warum? Was ist mit dem halben Jahr zuvor? Warum gibt es da keine Entschädigung? Meldet Euch zu diesem Thema!"

Hier mein Beitrag dort im Forum, vielleicht braucht noch jemand die Infos:

Schade, dass dieses Thema noch immer nicht aufgeklärt ist.
Opferrente hat nichts mit dem Thema "Entschädigung" zu tun. Entschädigung bekommt jeder, auch wennn er nur einen Monat oder eine Woche zu Unrecht in Haft war. Dazu ist aber auch oft eine Rehabilitierung nötig.

 

Wer zu Unrecht in DDR-Haft war, kann immer seine Entschädigung erwirken. Es heißt im Rechtstext Kapitalentschädigung. Bevor man diese einmalige Leistung bekommt (306,38 € pro Haft-Monat), läuft das gerichtliche Rehabilitationsverfahren [Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen] wenn der Betroffene nicht schon einen anderen Nachweis über die Unrechtmäßige Haft besitzt; z.B. bei Fluchtversuch gem. § 213 StGB DDR das Urteil oder die Bescheinigung gemäß HHG 10,4 (sogenannte Zehn-Vier-Bescheinigung). Welche Paragrafen automatisch als unrechtmäßig gelten, erfährt man auf dem Vertriebenenamt (bzw. die Behörde, die die Arbeit eines Vertriebenenamtes übernommen hat. Bei Nachfragen im Amt immer das Stichwort "SED-Unrechtsbereinigung" nennen).

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Damit nichts zu tun hat:

  • erstens die "Ehrenrente" von zurzeit 250 € monatlich

 

Diese sogenannte "Ehrenrente", "Opferpension" oder wie auch immer die Medien dazu sagen, heißt Besondere Zuwendung gemäß § 17a StrRehaG; Bedingung:

Mindestens 6 Monate Haft

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  • zweitens die Ausgleichsleistung von 184 € monatlich

 

Diese Ausgleichsleistung gemäß § 8 BerRehag wird geregelt durch:

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz [BerRehaG]

Bedingung

Zur Beantragung dieser Leistung ist eine höhere Hürde zu nehmen:

Ab 3 Jahren Verfolgung (amtlich bescheinigt); diese Verfolgung kann zu unrecht erlittene Haft sein, aber auch daraus resultierende Verfolgung (z.B. Berufsverbot).
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Diese Leistungen bekommt man in der Tat nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (Dauer der Haftzeit bzw. Verfolgungszeit (kann differieren, da Verfolgung nicht immer Haft sein muss). Und nur, wenn das momentane Einkommen einen bestimmten Satz nicht übersteigt.
Es ist also keine Rente.

Es ist also auf jeden Fall falsch, den Begriff "Entschädigung" gegen den Begriff "Opferrente/Ehrenrente" auszuspielen.

Viele Betroffene, die unter 6 Monaten in Haft waren beklagen, dass sie die "Besondere Zuwendung" von mtl. 250 € nicht erhalten und betonen, sie seien daher nicht entschädigt worden. So stimmts aber nicht, denn Entschädigung haben sie erhalten (Kapitalentschädigung) oder können sie beantragen
PS: Ich habe die Kapitalentschädigung erhalten UND bekomme beide Ausgleichs-Leistungen mtl. (also 250 € und 184 €). Ich helfe gern bei Fragen!!

Euer Peter Schreiber

 

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